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   VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07   

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https://dejure.org/2009,37340
VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07 (https://dejure.org/2009,37340)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 A 550.07 (https://dejure.org/2009,37340)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 A 550.07 (https://dejure.org/2009,37340)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07
    23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, NJW 1991, 2005), der das Gericht folgt, verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen.
  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07
    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass es stets einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, wenn bei der Ermittlung von Gesamtnoten die dritte Dezimalstelle entfallen solle, trifft nur dann zu, wenn sich hieraus aufgrund des Notengefüges eine Verschlechterung der Note und damit eine weitere Einschränkung des Berufszugangs ergeben könnte (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1979 - 7 B 236/79 - und Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 4 B 791/01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79

    Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07
    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass es stets einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, wenn bei der Ermittlung von Gesamtnoten die dritte Dezimalstelle entfallen solle, trifft nur dann zu, wenn sich hieraus aufgrund des Notengefüges eine Verschlechterung der Note und damit eine weitere Einschränkung des Berufszugangs ergeben könnte (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1979 - 7 B 236/79 - und Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 4 B 791/01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 25.10.2002 - 4 B 791/01
    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2009 - 3 A 550.07
    Die von der Beklagten vertretene Auffassung, dass es stets einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe, wenn bei der Ermittlung von Gesamtnoten die dritte Dezimalstelle entfallen solle, trifft nur dann zu, wenn sich hieraus aufgrund des Notengefüges eine Verschlechterung der Note und damit eine weitere Einschränkung des Berufszugangs ergeben könnte (vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1975 - VII C 38.74 -, Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1979 - 7 B 236/79 - und Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 4 B 791/01 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2015 - 9 S 2297/14

    Benotung eines sogenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweises eines

    Dieses hat zwar entschieden, dass es sich bei einer berufszugangsbezogenen Prüfung verbietet, es allein der Verwaltungspraxis zu überlassen, ob eine Note durch Rundung oder durch Abbruch des Rechenvorgangs nach einer bestimmten Dezimalstelle ermittelt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.06.1975, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 20.11.1979 - 7 B 236.79 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122; Sächs. OVG, Urteil vom 25.10.2002, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 24.09.2009 - 3 A 550.07 -, juris; Zimmerling/Brehm, a.a.O., Rn. 620; etwas unklar Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 577 f.).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Ein Prüfling muss zudem Belästigungen selbst verkraften, die wettermäßig bedingt sind und sich in den Grenzen der üblichen - für gesunde Menschen erträglichen - Temperaturschwankungen halten, wobei von einem Durchschnittsprüfling auszugehen ist und individuelle Empfindlichkeiten einzelner Prüflinge grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 1.10.1971 - VII C 5.71 - juris Rn. 34; VG Berlin, U.v. 24.9.2009 - 3 A 550.07 - juris Rn. 18).
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